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Symposium "Perspektiven der Verteidigungswirtschaft"

Zum dritten Mal in Folge hat bavAIRia e.V. die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT) beim Symposium "Perspektiven der Verteidigungswirtschaft" unterstützt. Das Symposium fand vom 19.-20. Januar 2010 mit mehreren hundert Teilnehmern und hochrangigen Referenten aus Bundeswehr und Wirtschaft bei der DWT in der Stadthalle Bad Godesberg statt. Es hat sich wiederholt als Kommunikationsplattform, insbesondere zwischen Mittelstand und öffentlichem Bedarfsträger im Verteidigungsbereich bewährt.

Mit seinem Workshop zum Thema  "Wettbewerbsfähigkeit - EU-/ Natovergaberecht/ Außenwirtschaftsrecht" bot Herr Brunsmann (bavAIRia e.V.) deutschen Industrievertretern, vornehmlich aus dem Mittelstand, zielgerichtete Informationen über Regeln, Chancen und Beschränkungen auf dem internationalen Markt für Verteidigungs- und Sicherheitstechnologien mit Fokus auf das Außenwirtschafts- und Vergaberecht.

Brunsmann stellte dar, dass Wettbewerbsfähigkeit bedeute, Waren oder Dienstleistungen unter Konkurrenzbedingungen gewinnbringend absetzen zu können. Auf dem deutschen Markt für Rüstungsgüter und Sicherheitstechnik spiele der Mittelstand eine entscheidende Rolle - er ist wettbewerbsfähig. Werden heute zum Beispiel noch mehr als 90% der Beschaffungen des Bundes im Inland getätigt, gewinnen auch im Verteidigungsbereich europäische und darüber hinaus gehende internationale Märkte immer mehr an Bedeutung - möglicherweise treten sie in Zukunft an die Stelle der heute überwiegend nationalen Märkte. Die NAMSA (NATO Maintenance and Supply Agency) hat in 2007 allein schon Aufträge von über einer Milliarde Euro vergeben.

Das Verständnis der Abläufe und Verfahren des "europäischen Vergaberechts" bzw. deren Umsetzung in nationales Recht, der sichere Umgang und ein Bewusstsein für die international einzuhaltenden Spielregeln, um beispielsweise die NATO erfolgreich als Kunden zu gewinnen, seien dementsprechend ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Zukunft der deutschen Industrie im internationalen Wettbewerb im Verteidigungssektor, so Brunsmann. Mit Blick auf das EU-Forschungsrahmenprogramm gewinnen auch Dual-Use-Technologien, beispielsweise im wertintensiven Raumfahrt- und Satellitensektor, immer mehr an Bedeutung. Dies bedeutet, dass das EU-Forschungsrahmenprogramm für die deutsche wehrtechnische Industrie und Forschung immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Der Workshop stellte heraus, dass die richtige Anwendung des Vergaberechts im internationalen Umfeld außerordentliche Chancen bietet. Das Außenwirtschaftsrecht (AWR) hingegen sei definiert als ein Instrument zur Verwirklichung von handels- und wirtschaftspolitischen Zielen. Ferner sei es ein Mittel zur Durchsetzung der Außen- und Sicherheitspolitik. Aus dem Außenwirtschaftsrecht ergeben sich für die Export-Industrie möglicherweise Beschränkungen in Form von Verboten, Genehmigungsvorbehalten oder sonstigen Überwachungsmaßnahmen. Rechtliche Grundlage bildet zunächst das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie entsprechende Anlagen mit Ein- und Ausfuhrlisten. Aber auch im AWR gewinnt das dem nationalen Recht grundsätzlich vorrangige Recht der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung. Die EG-Dual-Use- Verordnung zum Beispiel beschränkt den Wirtschaftsverkehr der EG-Mitgliedsstaaten, mithin auch den der BRD, mit Drittländern hinsichtlich von Waren und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Den Workshopteilnehmern wurde verdeutlicht, dass der sichere Umgang mit dem AWR ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die deutsche Industrie im internationalen Wettbewerb ist. Gerade aus Sicht von Clustermanagern bietet der internationale Markt enorme Chancen. Ziel ist die Teilhabe, insbesondere des Mittelstands, mit innovativen Technologien und Dienstleistungen an internationalen Wertschöpfungsketten, an einem globalen Markt, der einerseits hart umkämpft ist, auf der anderen Seite im Vergleich zu rein nationalen Märkten exponentielle Wachstumschancen verspricht. Zur erfolgreichen Teilhabe müssen alle Kernkompetenzen identifiziert und alle Kompetenzträger stärker mit einander vernetzt werden.

Die Schnittstelle von Außenwirtschaftsrecht und Vergaberecht wird durch die Verabschiedung des Defence Package noch einmal unterstrichen. Das Defence Package soll die Entwicklung eines europäischen Marktes für Verteidigungsgüter fördern. Es besteht vor allem aus einer Richtlinie zur Regelung des innergemeinschaftlichen Transfers von Verteidigungsgütern sowie einer Richtlinie zur Regelung der Vergabeverfahren in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Hochrangige Referenten wie Herr Rechtsanwalt Volker Schlegel (Botschafter/ Staatsrat a.D., Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln), Herr Dr. Matthias Creydt (EADS Astrium, Leiter Exportkontrolle Deutschland) und Herr Dr. Roderic Ortner, LL.M. (BHO Legal, Partner) standen dem Auditorium mit Ihrer ausgewiesenen Expertise in den behandelten Rechtsgebieten als Vortragende sowie für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Ortner gab nützliche Informationen zu den einzelnen Ausschreibungsverfahren. Er betonte, dass man sich frühzeitig und umfassend mit der Vielzahl dieser Quellen und vor allem den Verfahrensvorgaben befassen müsse, um im Ausschreibungsverfahren wirklich Erfolg zu haben. Ziel müsse es aber sein, Quellen, Inhalte und Verfahren der Ausschreibungen in EU und NATO vor allem den KMU zugänglich und transparent zu machen, damit jedes interessierte KMU es schaffen kann, ständiger und erfolgreicher Kunde bei den NATO-Beschaffungsvorhaben zu werden.
Einen besonderen Schwerpunkt in der Diskussion bildete das US-Exportkontrollrecht. Creydt führte in seinem Beitrag aus, dass die USA, im Gegensatz zu allen anderen Ländern, ihre Exportkontrollvorschriften auch auf extraterritoriale Sachverhalte anwenden. Dies sei in erster Linie darin begründet, dass die USA die internationalen Abkommen für Exportkontrollen nicht für ausreichend und effektiv genug erachten. Die US-Vorschriften fänden immer dann Anwendung, wenn Sachverhalte vorliegen, die US-Güter, US-Technologie oder mit US-Technologie hergestellte Güter betreffen. Unter Letztere fallen auch Güter, die mit entsprechendem Know-how von US Personen entwickelt wurden, erläuterte Creydt. Danach seien grundsätzlich auch deutsche Unternehmen regelmäßig mit den U.S.-Vorschriften konfrontiert. Bei Verstößen drohen die USA die entsprechenden Unternehmen auf ihre Schwarzen Listen zu setzen, was den Ausschluss vom US-Markt sowie auch den Ausschluss generell vom Handel mit US-Gütern zur Folge haben könne.
Schlegel, der den Bereich "Außenwirtschaft" über viele Jahre im Auswärtigen Amt und an der Botschaft Washington bearbeitet hatte, stellte allgemeine Beispiele aus der Praxis vor.  Er wies nachdrücklich darauf hin, dass von den Ausfuhrregeln nicht nur Güter, sondern auch Unterlagen, Pläne und sogar das Wissen der Mitarbeiter erfasst werden. Die aktuelle politische Lage hat dazu geführt, dass seit einiger Zeit Beschränkungen sogar auf nichtgenehmigungspflichtige Güter erstreckt werden, falls diese in bestimmten Bereichen eingesetzt werden.

Bemerkenswert im Rahmen der abschließenden Diskussionsrunde unter Einbeziehung des Auditoriums war, dass es sehr viele Fragen und Beiträge gab. In diesem Kontext sei darauf hingewiesen, dass das Thema Export in diesem Jahr einen besonderen Schwerpunkt bei den Aktivitäten des bavAIRia e.V. bilden wird.

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Sven Brunsmann
Senior Projektmanager
T. +49 / 8105 / 272927-41

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